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Die Nichtbeachtung der dreiwöchigen Kundmachungsfrist bezüglich des Termins über die öffentliche Erörterung eines Vorhabens stellt einen beachtlichen Verfahrensmangel dar

VerkehrsrechtZVR 2002/27ZVR 2002, 123 - 127 Heft 4 v. 1.4.2002

Art 139 Abs 1 B-VG; § 35 Abs 2 UVP-G; TrassenV BGBl II 1998/381

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