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Ein sich automatisch absenkender Absperrschranken stellt im Hinblick auf die damit verwirklichte Gefahr ein Werk iSd § 1319 ABGB dar

VerkehrsrechtZVR 2002/9ZVR 2002, 24 - 26 Heft 1 v. 1.1.2002

§ 1304 ABGB; § 1319 ABGB; § 68 Abs 1 StVO

Die Entscheidung befasst sich mit der haftungsrechtlichen Beurteilung eines Unfalls, bei dem ein Radfahrer durch einen sich automatisch absenkende, und einspurige Fahrzeuge nicht registrierenden Absperrschranken zu Sturz kam, und sich dabei verletzte.

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