§ 1304 ABGB; § 1319 ABGB; § 68 Abs 1 StVO
Die Entscheidung befasst sich mit der haftungsrechtlichen Beurteilung eines Unfalls, bei dem ein Radfahrer durch einen sich automatisch absenkende, und einspurige Fahrzeuge nicht registrierenden Absperrschranken zu Sturz kam, und sich dabei verletzte.