§ 1319a ABGB; § 1325 ABGB; § 1489 ABGB; § 93 StVO; § 8 Abs 1 Z 3 lit i ASVG; § 175 Abs 4 ASVG; § 333 Abs 1 ASVG; § 335 Abs 3 ASVG
Die Entscheidung befasst sich mit der haftungsrechtlichen Beurteilung eines Unfalls einer ordentlichen Hörerin an der Pädagogischen Akademie, die nach dem Besuch eines Kurses auf einer nicht gestreuten und eisigen Fläche vor dem Gebäude zu Sturz kam, und sich dabei verletzte.