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Die "Blaulichtsteuer" stellt vorprozessuale Kosten dar, die in der Kostenpauschale geltend zu machen sind

VerkehrsrechtZVR 2001/76ZVR 2001, 292 - 293 Heft 9 v. 1.9.2001

Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Einordnung der, aufgrund des Einschreitens der Sicherheitsbehörde, das lediglich zu Beweis-(Sicherungs-)zwecken diente, angefallenen "Blaulichtsteuer" als vorprozessuale Kosten, für die eine klagsweise Geltendmachung nicht in Betracht kommt.

LGZ Wien 29.01.2001, 35 R 3/01b

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