Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit dem Ausschluss der diversionellen Erledigung eines Verkehrsunfalls, bei dem ein Jogger aufgrund eines schweren Aufmerksamkeitsfehlers eines Lenkers übersehen und in Folge verletzt wurde. Mit Anmerkung von Hans Valentin Schroll (S. 297-298).
LGSt Wien 28.09.2000, 13a Bl 491/00