Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Beurteilung eines Unfalls eines Schilangläufers, der im Zuge des Übersetzens über eine die Loipe querende, und mit Splitt bestreuten Straße zu Sturz kam, und sich dabei verletzte.
OLG Innsbruck 25.10.2000, 4 R 252/00s