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Auch ein Schilangläufer muss auf Sicht und kontrolliert fahren

VerkehrsrechtZVR 2001/101ZVR 2001, 365 - 366 Heft 11 v. 1.11.2001

Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Beurteilung eines Unfalls eines Schilangläufers, der im Zuge des Übersetzens über eine die Loipe querende, und mit Splitt bestreuten Straße zu Sturz kam, und sich dabei verletzte.

OLG Innsbruck 25.10.2000, 4 R 252/00s

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