Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit den Ansprüchen eines bei einem Verkehrsunfall schwer verletzten viereinhalbjährigen Kindes, und mit dem Anspruch der Eltern auf Aufwandersatz, für die ihnen aufgrund der persönlichen Betreuung des Kindes im Krankenhaus angefallenen Kosten.
OLG Innsbruck 20.09.2000, 4 R 198/00z