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Die Verpflichtung sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, schließt die Verpflichtung zur Harnabgabe nicht ein

VerkehrsrechtZVR 2001/102ZVR 2001, 366 - 367 Heft 11 v. 1.11.2001

§ 5 Abs 5 und 9 StVO; § 99 Abs 1 lit b StVO; § 7 Abs 3 Z 1 FSG

Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der Rechtmäßigkeit einer Lenkberechtigungsentziehung aufgrund des Verdachts der Alkoholbeeinträchtigung, und der Weigerung des Betroffenen, eine Harnprobe abzugeben.

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