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Solidarhaftung mehrerer Schwarzfahrer bei Unfall nur mit einem der entwendeten Fahrzeuge

VerkehrsrechtZVR 2000/19ZVR 2000, 53 - 55 Heft 2 v. 1.2.2000

§ 1301 ABGB; § 1302 ABGB; § 6 EKHG; § 136 Abs 1 und 2 StGB

Die Entscheidung befasst sich mit der Solidarhaftung mehrerer Mittäter, die zu viert zweit Fahrzeuge zu einer gemeinsam angetretenen Schwarzfahrt entwendeten, wobei nur ein Fahrzeug an einem Verkehrsunfall beteiligt war.

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