Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Haftung des Inhabers eines Schwimmbads wegen Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht bei Unfall eines Badegastes auf einer nicht abgesicherten Mauerkrone.
OLG Linz 24.02.1999, 2 R 277/98p
Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Haftung des Inhabers eines Schwimmbads wegen Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht bei Unfall eines Badegastes auf einer nicht abgesicherten Mauerkrone.
OLG Linz 24.02.1999, 2 R 277/98p