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Haftung auch für Verletzung nach Aussteigen aus einem Unfallsfahrzeug

VerkehrsrechtZVR 2000/21ZVR 2000, 58 - 60 Heft 2 v. 1.2.2000

Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Haftung des Unfallverursachers für Verletzungen eines Kfz-Lenkers, die sich dieser im Zuge der Absicherung des Unfallortes zuzog.

OLG Wien 26.01.1999, 12 R 199/98t

Rechtsgrundlagen: § 1295 ABGB; § 1304 ABGB

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