§ 1 Abs 2 lit b KFG; § 2 Z 1 und 19 KFG; § 59 KFG; § 333 Abs 3 ASVG
Die Entscheidung befasst sich mit der Beurteilung eines Unfalles mit einem Seitenstapler, für den keine Verpflichtung zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.
§ 1 Abs 2 lit b KFG; § 2 Z 1 und 19 KFG; § 59 KFG; § 333 Abs 3 ASVG
Die Entscheidung befasst sich mit der Beurteilung eines Unfalles mit einem Seitenstapler, für den keine Verpflichtung zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.