Mit der Nov BGBl I 88/2023 (in Kraft getreten am 21.7.2023) wurden Bestimmungen über die Verwendung technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung (Videotelefonie, Videokonferenz udgl) in mündlichen Verhandlungen vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten in die Verfahrensgesetze aufgenommen. Diese neuen gesetzlichen Regelungen werden hier im Überblick vorgestellt.1