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Verwendung technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung in mündlichen Verhandlungen vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten

AufsätzeMMag. Dr. Florian GratzlZVG 2023, 391 Heft 6 v. 30.12.2023

Mit der Nov BGBl I 88/2023 (in Kraft getreten am 21.7.2023) wurden Bestimmungen über die Verwendung technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung (Videotelefonie, Videokonferenz udgl) in mündlichen Verhandlungen vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten in die Verfahrensgesetze aufgenommen. Diese neuen gesetzlichen Regelungen werden hier im Überblick vorgestellt.11Der vorliegende Beitrag gibt ausschließlich die wissenschaftliche Meinung des Autors wieder.

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