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Anforderungen an die Formulierung eines Spruchs nach dem VStG und die Spruchergänzung

VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsgerichteZVG-Slg 2022/2ZVG 2022, 34 Heft 1 v. 28.3.2022

§ 44a VStG

Die Umschreibung einer Tat hat so präzise zu sein, dass der oder die Beschuldigte seine oder ihre Verteidigungsrechte wahren und im ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren in die Lage versetzt wird, auf den konkreten Tatvorwurf bezogene Beweise anzubieten und eben diesen Tatvorwurf zu widerlegen. Außerdem soll er oder sie nicht der Gefahr einer Doppelbestrafung ausgesetzt sein.

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