§ 6 Oö. GVG 1994, § 7 Oö. GVG 1994, Oö. Vorbehaltsgebiete-Verordnung, Art 133 Abs 4 B-VG
Für die Genehmigung des Rechtserwerbs an einem Baugrundstück in einem Vorbehaltsgebiet zu Freizeitwohnsitzzwecken ist zu prüfen, ob im zentrumsnahen unmittelbaren örtlichen Bereich der betreffenden Liegenschaft die Voraussetzungen für die Vorbehaltsgebietserklärung ausnahmsweise nicht vorliegen.