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Beschwerdelegitimation bei Beschwerden betreffend Wählerevidenzen

MaterienrechtSonstige MaterienZVG-Slg 2020/85ZVG 2020, 443 Heft 5 v. 15.10.2020

Art 130 Abs 5 B-VG, Art 141 Abs 1 lit i B-VG, Art 141 Abs 1 lit j B-VG, § 26 NÖ GRWO 1994

Über Beschwerden betreffend die Aufnahme von Personen in Wählerevidenzen ist auch dann meritorisch zu

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