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Bestrafung juristischer Personen nach dem DSG

MaterienrechtSicherheitswesenZVG-Slg 2020/59ZVG 2020, 324 Heft 4 v. 15.8.2020

§ 30 DSG

Im Gegensatz zur Verhängung von Geldbußen wegen Verstößen gegen unionsrechtliche Wettbewerbsregeln handelt es sich bei den von der Aufsichtsbehörde eines Mitgliedstaates für Verstöße gegen die DSGVO gemäß Art 83 Abs 4 bis 6 DSGVO zu verhängenden Geldbußen um strafrechtliche Sanktionen.

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