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Zur Bezeichnung der handelnden Amtsorgane als „Kartoffel“ im Lichte des Art III Abs 1 Z 3 EGVG

MaterienrechtSicherheitswesenZVG-Slg 2020/60ZVG 2020, 327 Heft 4 v. 15.8.2020

Art 111 Abs 1 Z 3 EGVG, Art 133 Abs 4 B-VG

Die (bloße) Herabwürdigung oder Beleidigung aus Gründen der Rasse, der nationalen oder ethnischen Herkunft erfüllt das objektive Tatbild einer Diskriminierung im Sinne des Art III Abs 1 Z 3 EGVG nicht.

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