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Rechtswirkungen einer missbräuchlichen Meldung beim zuständigen Postamt als ortsabwesend

VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsbehördenZVG-Slg 2020/53ZVG 2020, 304 Heft 4 v. 15.8.2020

§ 17 Abs 3 ZustG

Eine missbräuchliche Meldung beim zuständigen Postamt als ortsabwesend trotz weiterhin bestehenden regelmäßigen Aufenthalts des Empfängers an der Abgabestelle hindert die rechtskonforme Zustellung behördlicher Schriftstücke nicht. Mit einer derartigen Zustellung werden sämtliche Rechtswirkungen entfaltet.

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