§ 68 AVG, § 52a VStG, § 17 VwGVG, § 32 VwGVG, § 38 VwGVG
Es fehlt an einer entsprechenden Bestimmung des nationalen Rechts, aufgrund derer das Verwaltungsgericht eine (rechtskräftige) Entscheidung wegen etwaiger Unionsrechtswidrigkeit zurücknehmen oder ihre Rechtswirkungen außer Kraft setzen könnte.