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Verwaltungsstrafverfahren gegen juristische Person: kein Austausch der Täter

VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsgerichteZVG-Slg 2020/15ZVG 2020, 135 Heft 2 v. 24.7.2020

§ 44a Z 1 VStG, § 50 VwGVG

Auch im Verwaltungsstrafverfahren gegen die juristische Person stellt der Austausch der Täter erst im Beschwerdeverfahren vor dem VwG eine unzulässige Änderung des Tatvorwurfs und der Sache des Verfahrens iSd § 50 VwGVG dar.

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