Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil in der Rs Maksimovic (C-64/18 ua) das verwaltungsstrafrechtliche Kumulationsprinzip in Bezug auf Strafbestimmungen, die die Verhängung von Geldstrafen gegen Arbeitgeber je betroffenem Arbeitnehmer vorsehen, ins Wanken gebracht. Der vorliegende Beitrag soll einen Überblick über die Handhabung des Urteils auf innerstaatlicher Ebene schaffen.