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Neuregelung der Verfahrenshilfe im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

AufsätzeBeate SündhoferZVG 2018, 15 Heft 1 v. 1.2.2018

Seit 1.1.2017 ist das System der Verfahrenshilfe im verwaltungsgerichtlichen Verfahren neu geregelt. Während § 40 VwGVG nach wie vor die Möglichkeit eines Verfahrenshilfeverteidigers in verwaltungsstrafrechtlichen Verfahren vorsieht, ermöglicht § 8a VwGVG nun darüber hinausgehend die Bewilligung von Verfahrenshilfe in allen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten. Der folgende Beitrag beleuchtet ausgewählte Aspekte des neuen Systems.11Der Beitrag basiert auf einem Vortrag, den die Verfasserin im Rahmen des „Verwaltungsgerichtstags“ am 25.9.2017 an der Johannes Kepler Universität Linz gehalten hat.

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