Der Verfassungsgerichtshof hat sich bereits mehrfach mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Mitwirkung öffentlich Bediensteter als fachkundige Laienrichter in verwaltungsgerichtlichen Senaten auseinandergesetzt. Im vorliegenden Beitrag soll der dadurch abgesteckte verfassungsrechtliche Rahmen dargelegt und noch offene Rechtsfragen erörtert werden.