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Die (Un-)Abhängigkeit öffentlich Bediensteter als fachkundige Laienrichter in der Judikatur des Verfassungsgerichtshofs11Dieser Beitrag basiert auf den Ergebnissen eines Projekts, das im Frühjahr 2017 beim Amt der Oö Landesregierung durchgeführt und im Rahmen des 6. Linzer Verwaltungsgerichtstags am 25. September 2017 präsentiert wurde. Anlass für dieses Projekt war das Oö Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz, LGBl 2013/90, mit dem ua die Entscheidung getroffen wurde, in den Angelegenheiten des Dienstrechts, des sog „grünen Grundverkehrs“ und der Bodenreform im verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahren eine Senatsentscheidung unter Mitwirkung fachkundiger Laienrichter vorzusehen. Im Ausschussbericht dazu ist die Erklärung enthalten, dass die Oö Landesregierung „sämtliche dieser Verfahren begleitend evaluieren und die Judikatur der Höchstgerichte und die sonstige Rechtsentwicklung weiter kritisch beobachten“ und „[s]pätestens drei Jahre nach dem Inkrafttreten dieser Regelungen [...] ein Projekt zur Gesamtevaluierung in die Wege leiten [wird]“, um „Vor- und Nachteile sowie Möglichkeiten einer Rückführung dieser Regelungen auf die grundsätzliche Einzelrichterzuständigkeit aufzuzeigen und die dafür nötigen Entscheidungsgrundlagen zu liefern“ (siehe AB 993/2013 BlgLT 27. GP 7). Die nachstehenden Ausführungen geben ausschließlich die persönliche Rechtsauffassung der Autorin wieder.

AufsätzeJulia DornerZVG 2018, 21 Heft 1 v. 1.2.2018

Der Verfassungsgerichtshof hat sich bereits mehrfach mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Mitwirkung öffentlich Bediensteter als fachkundige Laienrichter in verwaltungsgerichtlichen Senaten auseinandergesetzt. Im vorliegenden Beitrag soll der dadurch abgesteckte verfassungsrechtliche Rahmen dargelegt und noch offene Rechtsfragen erörtert werden.

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