Die polnische Verwaltungsgerichtsbarkeit wurde nach dem österreichischen Vorbild geformt. Beide verwaltungsgerichtlichen Systeme weisen nach wie vor zahlreiche Gemeinsamkeiten auf. Die letzten Reformen beider Systeme tendieren in dieselbe Richtung: Die Untergliederung des Gerichtsverfahrens in zwei Instanzen, eine umfassendere Erledigung von Verwaltungsrechtssachen durch meritorische Entscheidungsfindung oder auch die Beschleunigung der Streiterledigung. Dabei befassen sie sich mit ähnlichen Problemstellungen, wie der Gefahr von Verzögerungen gerichtlicher Verfahren oder der Notwendigkeit der Bewältigung steigender Anforderungen an den Menschenrechtsschutz. Grundlegend ist folglich die Untersuchung der Reformen der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Polen als einem eigenen, andersartigen Entwicklungsweg hinsichtlich der Lösungen, welche sich aus dem österreichischen Modell ergeben.