§ 7 Abs 3 VwGVG
Beschwerdelegitimation nach § 7 Abs 3 VwGVG besteht auch dann, wenn die Parteistellung des Bf im Verwaltungsverfahren strittig war und er diesem nicht beigezogen worden ist.
VwGH, 30.03.2017, Ro 2015/03/0036
§ 7 Abs 3 VwGVG
Beschwerdelegitimation nach § 7 Abs 3 VwGVG besteht auch dann, wenn die Parteistellung des Bf im Verwaltungsverfahren strittig war und er diesem nicht beigezogen worden ist.
VwGH, 30.03.2017, Ro 2015/03/0036