Aufhebung und Zurückverweisung, wenn Behörde lediglich telefonische bzw persönliche Gespräche, aber keine förmlichen Zeugeneinvernahmen durchgeführt hat
Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsbehördenZVG-Slg 2017/23ZVG 2017, 200 Heft 3 v. 1.6.2017