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Aufhebung und Zurückverweisung, wenn Behörde lediglich telefonische bzw persönliche Gespräche, aber keine förmlichen Zeugeneinvernahmen durchgeführt hat

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsbehördenZVG-Slg 2017/23ZVG 2017, 200 Heft 3 v. 1.6.2017

§ 28 Abs 3 VwGVG, § 16 AVG, § 31 Abs 6 Vlbg KJHG

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