Die Zustellung des Bescheides über die Bestellung des Verfahrenshilferechtsanwalts mit ERV durch die RAK hat keine Rechtsgrundlage. Der Zeitpunkt der Zustellung ist nicht der Tag der Bereitstellung am Server
Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der Gerichtshöfe des öffentlichen RechtsZVG-Slg 2015/128ZVG 2015, 525 Heft 6 v. 1.10.2015