In vielen Fällen sind die Verwaltungsgerichte auf die Expertise von Sachverständigen angewiesen, um den Sachverhalt ermitteln zu können. Das Verfahrensrecht sieht als Grundsatz die Beiziehung amtlicher Sachverständiger vor, wenn die Aufnahme eines Beweises durch Sachverständige notwendig wird. Diese Regelung ist im Schrifttum im Hinblick auf die Gewährleistung eines fairen Verfahrens auf erhebliche Kritik gestoßen. Mit Erkenntnis vom Oktober 2014 hat der VfGH verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber dieser Bestimmung ausgeräumt und zugleich Leitlinien für eine verfassungskonforme Anwendung entwickelt.