Der Ausspruch des VwG über die Zu- oder Unzulässigkeit der Revision an den VwGH ist eine Weichenstellung für das Revisionsverfahren. So muss bei außerordentlichen Revisionen die Zulässigkeit besonders begründet werden. Es stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage der Voraussetzungen des Zulässigkeitsausspruchs einer Revision und damit einhergehender Begründungserfordernisse. Besonderes Augenmerk wird auf die Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung und dazu praktisch sinnvolle Prüfschritte gelegt.