Aus aktuellem Anlass ist vorab auf eine wichtige Änderung ab 1.2.2015 bezüglich der Eingabegebühr bei den Verwaltungsgerichten hinzuweisen:
Aus aktuellem Anlass ist vorab auf eine wichtige Änderung ab 1.2.2015 bezüglich der Eingabegebühr bei den Verwaltungsgerichten hinzuweisen: