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Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung – Aktenwidrigkeit

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der Gerichtshöfe des öffentlichen RechtsZVG-Slg 2014/118ZVG 2014, 581 Heft 6 v. 1.10.2014

B-VG Art 133 Abs 4, VwGG § 42 Abs 2 Z 3 lit a

Für die Geltendmachung einer Aktenwidrigkeit als Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung ist darzulegen, warum das rechtliche Schicksal der Revision von dieser Frage abhängen sollte.

VwGH, 24.06.2014, Ra 2014/05/0004

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