B-VG Art 133 Abs 4
Damit von einer Rechtsfrage gesprochen werden kann, der iSd Art 133 Abs 4 B-VG grundsätzliche Bedeutung zukommt, muss sie sich inhaltlich auf eine durch den angefochtenen Bescheid mögliche Rechtsverletzung beziehen und sich daher innerhalb der Sache des Verwaltungsverfahrens bewegen.