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Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung – Bezug zu möglicher Rechtsverletzung

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der Gerichtshöfe des öffentlichen RechtsZVG-Slg 2014/117ZVG 2014, 580 Heft 6 v. 1.10.2014

B-VG Art 133 Abs 4

Damit von einer Rechtsfrage gesprochen werden kann, der iSd Art 133 Abs 4 B-VG grundsätzliche Bedeutung zukommt, muss sie sich inhaltlich auf eine durch den angefochtenen Bescheid mögliche Rechtsverletzung beziehen und sich daher innerhalb der Sache des Verwaltungsverfahrens bewegen.

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