AVG § 41 Abs 1, AVG § 42 Abs 1
Ein Verlust der Parteistellung tritt nicht ein, wenn in der Verständigung nicht auf die in § 42 AVG vorgesehenen Rechtsfolgen verwiesen wird.
LVwG Tirol, 11.03.2014, LVwG-2014/40/0696-1
AVG § 41 Abs 1, AVG § 42 Abs 1
Ein Verlust der Parteistellung tritt nicht ein, wenn in der Verständigung nicht auf die in § 42 AVG vorgesehenen Rechtsfolgen verwiesen wird.
LVwG Tirol, 11.03.2014, LVwG-2014/40/0696-1