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Deutung eines Rechtsmittels als Vorstellung oder als Beschwerde

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsgerichteZVG-Slg 2014/85ZVG 2014, 458 Heft 5 v. 1.10.2014

Bgld GemO § 84 idF LGBl 2012/27, B-VG Art 132 Abs 6

Lässt sich aus dem Begehren nichts anderes schließen als dass eine Entscheidung der Vorstellungsbehörde beantragt wird, ist eine Deutung des Rechtsmittels als Berufung ausgeschlossen. Wenn ein erhobenes Rechtsmittel nicht falsch bezeichnet, sondern ein falsches Rechtsmittel erhoben wurde, ist dieses zurückzuweisen.

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