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Ein Bescheid ist rechtswidrig, wenn der Gemeinderat nur hinsichtlich des Spruches einen Beschluss gefasst hat

Judikatur - VerfahrensrechtVerfahrensrecht der VerwaltungsbehördenZVG-Slg 2014/87ZVG 2014, 463 Heft 5 v. 1.10.2014

Bgld GemO § 83

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