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Haftpflichtversicherung: Auslegung der Wortfolge „Beschädigung von gemieteten Räumen sowie des darin befindlichen Inventars“ in den allgemeinen Versicherungsbedingungen der erweiterten Privathaftpflichtversicherung; Wesensmerkmale von Bestandverträgen; haftpflichtversicherungsrechtliches Trennungsprinzip

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2026, 156 - 158 Heft 3 v. 15.5.2026

1. Ausgehend von dem einem durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmer erkennbaren Zweck der Regelung, kurzfristige Mietverhältnisse (insbesondere solche zu Urlaubszwecken) in den Versicherungsschutz einzuschließen, wird dieser erwarten, dass nicht nur der Innenbereich eines gemieteten Hauses, sondern auch ganze Ferienhäuser oder – wie hier – die gesamte Berghütte von der Deckungserweiterung umfasst ist.

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