1. Zu den Voraussetzungen für die Fortsetzung eines durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Schädiger unterbrochenen Schadenersatzprozesses als Prüfungsprozess gemäß § 110 IO und der kumulativen Exekution in den Deckungsanspruch nach § 157 VersVG gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers: Der Gläubiger kann den unterbrochenen Schadenersatzprozess gegen einen haftpflichtversicherten Schädiger kumulativ als Prüfungs- und Absonderungsprozess fortsetzen.

