RSS-E 61/25
1. Die Umweltsanierungskostenversicherung deckt die Kosten behördlich festzustellender Vermeidungs-, Minimierungs- und Sanierungsmaßnahmen für drohende oder bereits eingetretene Umweltschäden, die der Verursacher aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung entweder selbst zu setzen hat oder – falls die Behörde die erforderlichen Maßnahmen bereits veranlasst hat – für deren Kosten er aufzukommen hat.

