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Rechtsschutzversicherung: Zur Verjährung des Deckungsanspruchs zur Durchsetzung eines Auskunftsanspruchs gegenüber einem Bankinstitut

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2026, 38 Heft 1 v. 15.1.2026

1. In der Rechtsschutzversicherung beginnt die Verjährung zu jenem Zeitpunkt, zu dem sich die Notwendigkeit einer Interessenwahrnehmung für den Versicherungsnehmer so konkret abzeichnet, dass er mit der Entstehung von Rechtskosten rechnen muss, deretwegen er die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen will.

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