1. In der Unfallversicherung trifft den Versicherungsnehmer die Beweislast für das Geschehen, das als Unfall zu werten ist, ebenso die Beweislast für die Ursächlichkeit des Unfalls für die Invalidität.
2. Der Versicherungsnehmer hat auch den Grad der durch den Unfall bedingten Invalidität unter Beweis zu stellen.

