RSS-E 52/25
1. Die positive Deckungsbeschreibung des Allgemeinen Vertrags-Rechtsschutzes in Art 24.2.1 ARB 2017 umfasst die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Erfüllung und Erfüllungssurrogate aus schuldrechtlichen Verträgen über bewegliche Sachen sowie aus Werkverträgen über unbewegliche Sachen.

