1. Das Zwischenurteil beantwortet die Frage, ob ein Anspruch besteht, abschließend. Insbesondere betrifft auch die Frage der Schlüssigkeit des Klagevorbringens den Grund des Anspruchs.
1. Das Zwischenurteil beantwortet die Frage, ob ein Anspruch besteht, abschließend. Insbesondere betrifft auch die Frage der Schlüssigkeit des Klagevorbringens den Grund des Anspruchs.
