RSS-E 43/25
1. Unter „Ansprüche aus Gewährleistung“ nach Art 7.1.1 AHVB 2018 fallen nicht nur die Kosten der Behebung des Mangels an sich, sondern auch jene der vorbereitenden Maßnahmen, die zur Mangelbehebung erforderlich sind, sowie Erfüllungssurrogate.

