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Sturmschadensversicherung: Schadensabwendungs- bzw Minderungspflicht, Ersatz der Rettungskosten

RSS-EmpfehlungenSteuerrechtZVers 2025, 241 - 244 Heft 5 v. 15.9.2025

RSS-E 38/25

1. Nach § 62 VersVG ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, bei Eintritt des Versicherungsfalles den Schaden möglichst abzuwenden oder zu mindern. Er hat unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Ersatz des Rettungsaufwands durch den Versicherer.

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