RSS-E 44/25
1. Eine Klausel, die eine jährliche Erhöhung der Prämie um einen fixen Prozentsatz vorsieht, ist im Rahmen eines Versicherungsvertrages nicht grundsätzlich als ungewöhnlich zu beurteilen. Sie dient der Anpassung der Versicherungsprämie an erhöhte Kosten des Versicherers sowohl in der Verwaltung des Vertrages als auch bei den erbrachten Versicherungsleistungen, die laufenden Anpassungen (etwa in Höhe der Inflation) unterliegen.

