1. Voraussetzung für den Risikoausschluss einer wissentlichen Pflichtverletzung ist, dass der Versicherungsnehmer weiß, dass die betreffende Pflicht besteht (Pflichtbewusstsein) und dass er sie verletzt (Pflichtverletzungsbewusstsein).
1. Voraussetzung für den Risikoausschluss einer wissentlichen Pflichtverletzung ist, dass der Versicherungsnehmer weiß, dass die betreffende Pflicht besteht (Pflichtbewusstsein) und dass er sie verletzt (Pflichtverletzungsbewusstsein).
