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Yacht-Kaskoversicherung: Sekundäre Obliegenheiten

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2025, 236 - 239 Heft 5 v. 15.9.2025

1. Eine vorsätzliche oder grob schuldhafte Herbeiführung von Schäden oder eine Verletzung der Schadensminderungspflicht durch den Skipper eines Katamarans ist der Halterin des Katamarans als Kaskoversicherungsnehmerin nicht zuzurechnen.

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