1. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen ein Steuerberatungsunternehmen, weil dieses keine Selbstanzeige hinsichtlich der unterlassenen Versteuerung von Einnahmen aus Spionage und Vermietung bzw Verpachtung eingebracht habe, ist nur insoweit dem privaten Bereich zuzuordnen, als es um die Einnahmen aus der Vermietung (bloß) des Elternhauses des Versicherungsnehmers geht.

