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Unfallversicherung: Gurtobliegenheit nach Art 21 AUVB 2016 verstößt gegen § 6 Abs 2 VersVG und wird nach § 864a ABGB nicht Vertragsbestandteil

RechtsprechungSteuerrechtZVers 2025, 216 - 219 Heft 5 v. 15.9.2025

1. Eine kausalitäts- und verschuldensunabhängige Leistungskürzung von jedenfalls 25 % bei Verstoß gegen die vorbeugende Obliegenheit, bei Benützung eines Kraftfahrzeugs einen Sicherheitsgurt anzulegen, verstößt gegen § 6 Abs 2 VersVG und ist ungültig nach § 864a ABGB.

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